Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und „Ole Weinkath-Der andere Weg“. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Mit der Bekanntgabe dieser AGB treten unsere bisherigen Geschäftsbedingungen außer Kraft; dies gilt auch für solche, die auf älteren Einkaufsberechtigungen aufgedruckt sind.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehung des Kunden zu „Ole Weinkath – Der andere Weg“.
2. Angebote / Preise
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot ab, welches wir innerhalb von fünf Werktagen annehmen können,
– indem er dem Kunden eine mündliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
– indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
– indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.3 Es gelten die Preise der „Ole Weinkath-Der andere Weg“. Angebote oder Aktionen der gelten nur dann, wenn dies in dem Angebot oder der Werbung auch ausdrücklich vermerkt ist. Sollte sich durch unvorhersehbare Kostenerhöhungen (z.B. erhebliche Treibstofferhöhungen, erhebliche Preiserhöhungen unserer Zulieferer) der Kostenanteil unseres Angebotspreises um mehr als 20% erhöhen, sind wir berechtigt, den hierauf bezogenen Vertrag einseitig aufzulösen, ohne dass
der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann. Die genannten Preise sind Netto-Tagespreise in Euro ohne Umsatzsteuer, es sei denn, Bruttopreise werden gesondert kenntlich gemacht. Die jeweils geltende, gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich zu den Netto-Tagespreisen gemäß den gesetzlichen Vorschriften erhoben.
2.4 Eine Abnahme von Waren unterhalb der von uns jeweils festgelegten Mindestabnahmemenge (kleinste Gebindegröße) ist ausgeschlossen.
3. Einkaufs- / Bestellberechtigung
3.1 „Ole Weinkath-Der andere Weg“ verkauft nur an Wiederverkäufer, Gewerbetreibende und Endverbraucher.
4. Vertragsschluss / Wegfall der Einkaufsberechtigung
4.1 Der Einkaufsausweis bzw. die namentliche Benennung ständiger Einkaufsberechtigter stellt ein rechtsgeschäftliches Legitimationspapier für den jeweiligen Inhaber (Besitzer, Vorlegenden) des Einkaufsausweises bzw. den namentlich benannten, ständigen Einkaufsberechtigten dar. Der Kunde als Vertragspartner bevollmächtigt hierdurch den jeweiligen Inhaber (Besitzer, Vorlegenden) des Einkaufsausweises bzw. namentlich benannte, ständige Einkaufsberechtigte, in seinem Namen und auf seine Rechnung einzukaufen. Wir sind berechtigt, Waren an den jeweiligen Inhaber (Besitzer,
Vorlegenden) des Einkaufsausweises bzw. an die namentlich benannten, ständigen Einkaufsberechtigten mit Erfüllungswirkung gegenüber dem Kunden zu übergeben.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, seinen Einkaufsausweis vor Verlust, Diebstahl oder sonstigem Missbrauch zu schützen und uns ein eventuelles Abhandenkommen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich mitzuteilen. Ebenso ist er verpflichtet, uns den Wegfall der Einkaufsberechtigung eines namentlich benannten, ständigen Einkaufsberechtigten unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich mitzuteilen.
4.3 Wir sind berechtigt, so lange uns keine derartige schriftliche Mitteilung des Kunden vorliegt, auf die Legitimationswirkung des Einkaufsausweises bzw. die namentliche Benennung der ständigen Einkaufsberechtigten zu vertrauen. In diesem Fall gelten Einkäufe unter Vorlage eines entwendeten
oder verloren gegangenen Einkaufsausweises oder unter Weiterbehauptung der Einkaufsberechtigung trotz gewünschten Wegfalls der Einkaufsberechtigung des zuvor namentlich benannten, ständigen Einkaufsberechtigten als mit Wirkung gegenüber dem Kunden getätigt, d.h. im
Namen und auf Rechnung des Kunden sowie mit Erfüllungswirkung gegenüber dem Kunden.
4.4 Der Kunde kann sich auf den Verlust oder das Abhandenkommen des Einkaufsausweises oder auf den gewünschten Wegfall der Einkaufsberechtigung des zuvor namentlich benannten, ständigen Einkaufsberechtigten nur in Bezug auf solche Einkäufe berufen, die nach Zugang der schriftlichen
Mitteilung über Verlust, Abhandenkommen oder Wegfall der Einkaufsberechtigung des namentlich benannten, ständigen Einkaufsberechtigten getätigt werden.
4.5 Der Kunde kann die vorgenannte, rechtsgeschäftliche Legitimationswirkung seines Einkaufsausweises dadurch ausschließen, dass er sich von uns einen Einkaufsausweis ausstellen lässt, der ausschließlich zum Kauf gegen Barzahlung berechtigt, und/oder dadurch, dass er keinen ständigen Einkaufsberechtigten namentlich benennt.
4.6 Nimmt der Kunde an unserem elektronischen Bestellsystem teil, gelten vorstehende Regelungen entsprechend für seine Zugangsdaten, die er auf Basis gesonderter Vereinbarung von uns erhält. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich und für Dritte unzugänglich zu halten; jeglicher
Verdacht einer Bekanntgabe an Dritte (auch einer unerwünschten, z.B. durch Phishing) hat er uns unverzüglich zur sofortigen Sperrung des Online- Accounts anzuzeigen.
4.7 Wir sind berechtigt, zusätzliche Erklärungen unseres Kunden zur Verwendung des Kaufgegenstands zu fordern, z.B. bei grenzüberschreitender Verbringung.
5. Verwendung
Unsere Waren sind für den Wiederverkauf, zum gewerblichen Weiterverkauf und/oder Verwertung bestimmt. Der Kunde erklärt und bestätigt durch Vornahme der Bestellung, dass die zu
erwerbenden Waren ausschließlich für diese Zwecke erworben werden. Die Eignung der von uns verkauften Ware zum Zweck des Kunden wird nicht zugesichert; der Kunde ist alleinverantwortlich zur vorherigen Prüfung und Feststellung der Eignung, wobei unsere schriftlichen Angaben zum Kaufgegenstand nur nach Maßstab des allgemeingültigen Sprachverständnisses ein Vertrauen auslösen können; mündliche Angaben sind unverbindlich.
6. Lieferzeit
6.1 Sofern nicht im Einzelfall von uns schriftlich ein konkreter Liefertermin bestätigt wird, erfolgt die Lieferung ab Verfügbarkeit der bestellten Ware entsprechend unserer innerbetrieblichen Auslieferungsorganisation.
6.2 Wird ein von uns bestätigter, konkreter Liefertermin oder die betriebsübliche Lieferzeit erheblich überschritten, kann der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sieben Werktagen setzen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände für eine kürzere Nachfrist bestehen und uns schriftlich mitgeteilt werden.
Nach Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, wobei ihm der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nur zusteht, wenn in Bezug auf die Überschreitung des Termins mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6.3 Unvorhergesehene Ereignisse bzw. höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie zum Beispiel Naturereignisse, Krieg, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung, Verzögerungen der Anlieferung von Waren, Rohstoffen oder Energie, behördliche
Verfügungen usw., verlängern die Liefer- und Nachfristen entsprechend. Dauert die Störung länger als 3 Monate, bestimmen sich die Rechte beider Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Lieferung
7.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Letzteres gilt auch dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden.
7.2 Das Transportrisiko trägt der Kunde ab dem Moment, in dem die Ware unser Lagergelände verlässt.
7.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der Absendung der Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über, anderenfalls ab Verlassen unseres Lagergeländes.
7.4 Ist Abholung vereinbart, so hat die Abnahme der Kaufgegenstände am schriftlich vereinbarten Abnahmetag oder, wenn es an einer solchen Vereinbarung fehlt, innerhalb von 4 Tagen ab Eingang der Bereitschaftsmitteilung zu erfolgen. Die Gefahr geht am schriftlich vereinbarten Abnahmetag oder mit Zugang der Bereitschaftsmitteilung beim Kunden auf diesen über, anderenfalls mit der Übergabe.
7.5 Verzögert sich die Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, ab dem 5. Tag die bei uns oder bei einem Dritten entstandenen Lagerkosten dem Kunden zu belasten. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.6 Teillieferungen auf den Gesamtauftrag bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, für ausgeführte Teilleistungen Zwischenrechnungen auf die gelieferten Leistungen zu stellen.
7.7 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur bis hinter die erste verschließbare Tür.
8. Entgelt- und Zahlungsbedingungen
8.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fällig. Sie sind spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts bei Vertragsschluss und ein weiteres Drittel zum
Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnen, wenn der Gesamtnettowert des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde den Auftragswert nicht durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die
Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) absichert.
8.2 Die Bezahlung erfolgt durch Barzahlung.
8.3 Unsere Fahrer sind nicht zum mobilen Karteninkasso unbar per ec-/Bank/Kreditkarte berechtigt.
Wenn und soweit wir die Forderung abgetreten haben sollten, erfolgen Zahlungen an uns als Erfüllung auf die abgetretene Forderung.
8.4 Schecks werden nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit der Überprüfung eines amtlichen Lichtbildausweises des Scheckkarteninhabers und / oder einer Bankbestätigung erfüllungshalber angenommen.
8.5 Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt es an einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung.
8.6 Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichen, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Zahlungsverzug.
8.7 Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen, sind wir berechtigt, jeweils € 10,00 als pauschaliertem Schadensersatz geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
8.8 Soweit Bankrücklastkosten durch Verschulden des Kunden anfallen, sind wir berechtigt, diese pauschal mit € 15,00 geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Schaden unter Berücksichtigung des zusätzlichen Buchungsaufwandes nach.
8.9 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
8.10 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Wir sind in diesen Fällen insbesondere berechtigt, sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des
vereinbarten Zahlungsziels von der Erfüllung unserer Forderungen aus früheren Warenlieferungen und der Vorkasse für die ausstehende Lieferung abhängig zu machen.
9. Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt)
9.1 Der Kunde sichert sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere auch einer etwaigen Saldoforderung), nebst Kosten, Zinsen und Umsatzsteuer.
9.2 Unsere Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung unserer Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Der Kunde hat Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren und im Einzelfall auf unsere Anforderung zu versichern.
9.3 Wird die Ware durch den Kunden mit Sachen im Eigentum Dritter (fremden Sachen) oder mit Sachen im Eigentum des Kunden vermischt, vermengt, verbunden oder verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unserer Vorbehaltsware zum Wert der fremden Sachen im Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung.
9.4 Der Kunde ist – jederzeit widerruflich – ermächtigt, die Ware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter zu verkaufen. Kommt der Kunde mit seinen fälligen Zahlungspflichten ganz oder teilweise in Verzug oder wird er zahlungsunfähig oder wird über sein Vermögen
das Insolvenzverfahren beantragt oder wird eine Pfändung in das Vermögen des Kunden vorgenommen, erlischt vorgenannte Ermächtigung zur Weiterveräußerung, ohne dass es einer ausdrücklichen Mitteilung bedarf.
9.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
9.6 Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit ist der Kunde verpflichtet, ebenfalls mit seinem Abnehmer einen inhaltsgleichen verlängerten Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.
9.7 Der Kunde tritt seine Forderungen und Rechte, insbesondere Vergütungsansprüche und Sicherungsrechte, aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zur Höhe unserer rückständigen Forderungen nebst Kosten und Zinsen an uns ab. Dies gilt auch in Bezug auf Forderungen aus der Übertragung von Bruchteilrechten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
9.8 Der Kunde ist – jederzeit widerruflich – zum Forderungseinzug berechtigt und im Falle der Zahlung durch seinen Abnehmer verpflichtet, die erhaltenen Zahlungen zum Ausgleich unserer Forderungen zu verwenden. Der Einzug von an uns sicherungsabgetretener Forderungen im Wege des echten oder unechten Factorings bedarf zu seiner Wirksamkeit unserer vorherigen, schriftlichen Genehmigung. Wir können unsere diesbezügliche Genehmigung davon abhängig machen, dass der Factor in Höhe des Forderungsbetrags an uns leistet oder dass weitere Sicherheiten bestellt werden. Zieht der Kunde trotz Genehmigungsvorbehalt ohne unsere vorherige, schriftliche Genehmigung Forderungen ein, erfolgt dies treuhänderisch für uns. Wir sind jederzeit berechtigt, aus diesem Treuhandverhältnis unverzügliche Rechnungslegung und sofortige Auszahlung der eingezogenen Beträge zu verlangen.
9.9 Verstößt der Kunde gegen die in diesem Abschnitt geregelten Pflichten oder kommt er in Zahlungsverzug oder wird er zahlungsunfähig oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware und / oder die unmittelbare Besitzverschaffung hieran zu verlangen. Nach dieser Rücknahme sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu durchschnittlichen und marktüblichen Konditionen zu verwerten und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nicht die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.
9.10 Wir sind berechtigt, die Anzeige der Abtretung und Verpfändung der Forderungen des Kunden selbst beim Drittschuldner vorzunehmen (Offenlegung), wenn der Kunde mit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug oder zahlungsunfähig ist oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt wird oder Pfändungen in das Vermögen des Kunden vorgenommen werden.
9.11 Der Kunde ist verpflichtet, uns auf erstes Anfordern seinen Abnehmer unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nebst aller notwendigen Auskünfte, insbesondere über seine eigenen Forderungen und / oder Rechte gegenüber dem Abnehmer und den Standort der Vorbehaltsware, schriftlich mitzuteilen und uns alle notwendigen Unterlagen auszuhändigen, damit wir unsere Rechte gegenüber seinem Abnehmer geltend machen können.
9.12 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde unter Hinweis auf unsere Sicherungsrechte der Pfändung bzw. dem Zugriff des Dritten zu widersprechen und uns unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) unter Beifügen der erforderlichen Unterlagen, bei Pfändungen insbesondere der Kopie des Pfändungsprotokolls, hiervon zu unterrichten, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und / oder außergerichtlichen Kosten der
Rechtsverfolgung (Aufhebung des Zugriffs, Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware) zu erstatten, haftet der Kunde für den Ausfall, wenn nicht die Kosten im Verhältnis zum Wert der Vorbehaltsware unverhältnismäßig hoch sind.
9.13 Der Kunde kann den vorstehenden Pflichten zur aktiven Unterstützung keine Zurückbehaltungsrechte entgegen setzen.
9.14 Sämtliche Sicherheiten nach diesem Abschnitt erstrecken sich auch auf den Fall, dass ein Insolvenzverwalter nach § 103 InsO die Durchführung des Vertrags wählt. Sie sichern dann unsere sämtlichen, auch die aus der Erfüllungswahl neu entstandenen Forderungen gegenüber der Insolvenzmasse.
10. Leergut und Pfand
10.1 Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Gebinde (Paletten, Kasten, Kisten, Mehrwergflaschen, Fässer, Pre- oder Postmixbehälter, Rollcontainer etc. – ausgenommen Einweggebinde, im Folgenden als Leergut bezeichnet) bleiben im Eigentum der „Ole Weinkath – Der andere Weg“ oder des jeweiligen Gebindelieferanten und werden dem Kunden als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.
10.2 Eine bestimmungswidrige Verwendung sowie jedwede Verfügung (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung etc.) über das Leergut ist
unzulässig.
10.3 Ein für die Überlassung des Leergutes von uns festgesetztes Pfand ist bei Übergabe der Ware zu bezahlen.
10.4 Der Kunde ist zur Übergabe des Leergutes in ordnungsgemäßem (in vollen Kästen, sortiert nach Güte, Art und Sorten dem Gelieferten entsprechend)
und unbeschädigten Zustand verpflichtet. Die Rückgabe erfolgt frachtfrei auf Gefahr des Kunden. Ein Rückgabeanspruch kann von uns 12 Wochen nach Lieferung/Übergabe gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
10.5 Eine Rücknahmepflicht besteht nur in Bezug auf von uns stammendes Leergut, nicht für Fremdleergut. Unverhältnismäßige Mehrrückgaben von Leergut (über 5 % der Vollgutlieferung an einen Kunden) können abgelehnt werden.
10.6 Für nicht zurückgegebenes Leergut hat der Kunde – unter Anrechnung des von ihm gezahlten Pfandgeldes – Schadensersatz in Höhe von 75 % in Höhe des Wiederbeschaffungsneuwertes, mindestens aber in Höhe des gezahlten Pfandgeldes zu leisten.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus Mängeln verjähren in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht oder wir eine schriftliche Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben; in diesen Fällen verjähren die Ansprüche in zwei Jahren.
11.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Bezug auf erkennbare Mängel, Stückzahlrichtigkeit, Gewicht und Größe zu überprüfen (§ 377 HGB) und Rügen schriftlich uns gegenüber zu erklären. Soweit der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab
Erhalt der Ware gerügt hat, gilt dies als Bestätigung, dass er diese Prüfung durchgeführt hat und keine erkennbaren Abweichungen/Mängel bestehen.
Erst später erkennbare (verborgene) Mängel hat er innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich anzuzeigen.
11.3 Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung nach unserer Wahl) zu. Weitere gesetzliche Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine
Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos drei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben.
11.4 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Beweis, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang bestanden hat, obliegt von Anfang an dem Kunden; eine Beweislastumkehr findet zu keiner Zeit statt.
11.5 Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Nur in diesem Fall erstreckt sich unsere Haftung auch auf notwendige zusätzliche Verwendungen des Kunden, die durch die Nachbesserung notwendig werden, insbesondere Aus/Einbaukosten oder Installationen/Konfigurationen.
11.6 Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.
11.7 Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.8 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für Ansprüche nach § 478 BGB (Rückgriff des Wiederverkäufers auf den Lieferanten). Für Fremderzeugnisse treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Kunden ab.
Der Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung statt an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer nicht durchsetzen können,
weil dieser nicht leistungsfähig ist, lebt unsere Gewährleistungsverpflichtung wieder auf.
12. Verhältnis des Kunden zu „Ole Weinkath-Der andere Weg“
12.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Forderungen des „Ole Weinkath- Der andere Weg“ gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung sämtlichen zur
„Ole Weinkath- Der andere Weg“ gehörenden Unternehmen als Gesamtgläubiger zustehen und von der „Ole Weinkath- Der andere Weg“ als zentrale Einzugsstelle im Rahmen eines Firmenlastschrift-Mandats mittels Lastschrift von seinem/seinen Konto/Konten eingezogen werden,
sofern keine abweichende Zahlungsmodalität vereinbart wird. Zusätzlich ist der Kunde damit einverstanden, dass wir „Ole Weinkath- Der andere Weg“ Forderungen gegenüber unseren Kunden abtreten (Factoring) können, insbesondere für den Fall von Rücklastschriften. Die zusätzlichen Bedingungen und der Name unseres Partners werden dem Kunden beim Einkauf bekannt gegeben.
12.2 Wir und unsere Partner sind berechtigt, mit und gegen fällige und nichtfällige Forderungen, welche uns selbst oder unseren Partnern gegen den Kunden zustehen bzw. die der Kunde gegen „Ole Weinkath- Der andere Weg“ hat, aufzurechnen.
12.3 Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass alle von ihm oder einem Dritten gestellten Sicherheiten auch zur Sicherung derjenigen Forderungen dienen, die „Ole Weinkath- Der andere Weg“ gegenüber dem Kunden zustehen.
13 Sonstiges
13.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts.
13.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen einschließlich dieser Bedingung bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
13.3 Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich
herausstellen sollte, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.
An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, sofern sie bei
Vereinbarung der Bedingungen oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
13.4 Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Hünxe.